Welche Hunderassen sind in Deutschland verboten?
Häufig als Listen- oder →Kampfhunde betitelt, gibt es eine Handvoll Rassen, die in Deutschland oder der Schweiz verboten sind. Hierbei handelt es sich in erster Linie um ein Verbot, diese Tiere aus dem Ausland zu importieren bzw. aus dem Urlaub einfach mitzunehmen. In manchen Bundesländern kann eine Haltung der Listenhunde aber auch gänzlich untersagt oder nur mit strengen Auflagen erlaubt sein.
Jedes Bundesland in Deutschland entscheidet selbst, welche Hunde als sogenannte "Listenhunde" gelten. Die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen allerdings gar keine Rasselisten mehr. Mehr Informationen kannst du außerdem im aktuellen →Bußgeldkatalog nachlesen.
Folgende Hunderassen werden in einige Bundesländern als Listenhunde bezeichnet. Ihre Haltung kann deswegen entweder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder gänzlich verboten sein.
Staffordshire Bullterrier
American Staffordshire Terrier
American Pit Bull Terrier
Bullterrier
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen
Um wirklich sicherzugehen, welche Rassen bei dir gehalten werden dürfen, empfehlen wir dir, dich diesbezüglich bei deinem zuständigen Amt oder deiner Gemeinde zu informieren.
Welche Hunderassen sind in der Schweiz verboten?
Wenn du dich für die Haltung eines Listenhundes in der Schweiz interessierst, führt kein Weg daran vorbei, dich bei deinem zuständigen Amt zu informieren. Denn in der Schweiz sind nicht nur die Regeln des Kantons relevant in dem der Hund lebt und registriert ist, sondern auch die Regeln der Kantone, in denen sich der Hund zeitweise aufhält.
Die meisten Kantone erlauben einen begrenzten Aufenthalt von Listenhunden. Die Haltung dieser Hunderassen ist allerdings häufig verboten.
Welche Hunde gelten als gefährlich?
Darüber hinaus gibt es Hunderassen, welche oftmals als →gefährlich eingestuft werden. Dazu zählen unter anderem:
Tosa Inu
Cane Corso
Bullmastiff
Mastino Napoletano
Pitbull Terrier
Diese und weitere Hunderassen gelten als gefährlich, da man ihnen ein höheres Potenzial, →aggressives Verhalten zu zeigen, nachsagt. Wie bei jeder anderen Hunderasse aber auch, gehört aggressives Verhalten zu einer normalen Kommunikation der Hunde dazu. Entscheidend ist vor allem bei den als gefährlich eingestuften Vierbeinern jedoch die richtige Haltung, Erziehung und Umgebung, damit es zu keinen schlimmen Vorfällen kommt.
Auflagen bei der Haltung von verbotenen Hunderassen
Wenn du dich für die Haltung einer dieser Hunderassen interessierst, solltest du dich unbedingt vor der Anschaffung in deinem Bundesland oder Kanton darüber informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen, Auflagen und Tests kann es sein, dass dir die Haltung für einen dieser Vierbeiner genehmigt wird.
In Deutschland gibt es bezüglich der Haltung von verbotenen Rassen bzw. Listenhunden keine einheitlichen Regelungen. Einige Gemeinsamkeiten lassen sich jedoch laut →Bußgeldkatalog in den Bundesländern erkennen:
Die Halter*innen müssen volljährig sein.
Es muss ein Führungszeugnis der Halter*innen vorliegen, das ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Vertrauenswürdigkeit belegt.
Einige Hunde müssen eine Sachkundeprüfung bestehen.
Die Hunde müssen ggf. einen Wesens- bzw. Verhaltenstest bestehen.